Die Vorleistungsvornoten zählen dann, wenn die Kandidatinnen und Kandidaten eine der drei folgenden Bedingungen erfüllen:
Besuch einer öffentlichen 6. Primarklasse
Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A ohne Anforderungsstufen
Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der Anforderungsstufe I besucht werden.
In allen anderen Fällen zählt die Vorleistungsnote nicht.
Punkt 2: Gesamtnote
Wenn die Vorleistungsnote zählt, entspricht die Gesamtnote dem Durchschnitt der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote. Wird die Vorleistungsnote nicht berücksichtigt, zählt lediglich die Prüfungsnote der ZAP.