Schülerinnen und Schüler haben zwei Möglichkeiten, das Gymnasium zu besuchen: Das Kurzgymnasium oder das Langgymnasium. Beide Möglichkeiten führen zur gymnasialen Matura. Diese führt zu allen Studiengängen der Universitäten und der ETH. Die Maturitätsprüfung findet an allen öffentlichen Gymnasien in der Kantonsschule, die das Kind besucht, statt. Auch an anerkannten, nicht staatlichen Zürcher Mittelschulen schliessen Jugendliche mit einer schweizerisch anerkannten Hausmaturität ab.
Bei der Hausmaturität legen die Absolventen die Matura in der besuchten Schule ab. Dies bedeutet, dass Prüfungen von Lehrkräften abgenommen werden, die auch in der Schule arbeiten. Das wird von den meisten Absolventen als positiv empfunden. Es wird meist in sieben Fächern geprüft, die als Grundlagenfächer bezeichnet werden. Dazu kommen ein Ergänzungsfach und ein weiteres Schwerpunktfach. Bevor die eigentliche Prüfung erfolgt, muss zumeist eine Maturaarbeit geschrieben werden.
Bei der externen Maturität (eidgenössische Maturität) verfügt die Schule nicht über die Berechtigung, die Hausmaturität durchzuführen. Daher müssen die Absolventen die Matura ausser Haus ablegen und zwar vor der schweizerischen Maturitätskommission. Somit bereitet die Schule die Absolventen lediglich auf den Abschluss vor, während die eigentlichen Prüfungen zum Abschluss extern und vor fremden Experten bewältigt werden müssen.
Alle Schülerinnen und Schüler besuchen in den Gymnasien dieselben Pflichtfächer. Ab der 3. Klasse des Langgymnasiums beziehungsweise der 1. Klasse des Kurzgymnasiums wählen die Schülerinnen und Schüler ein Maturitätsprofil. Die Zürcher Gymnasien bieten sechs Maturitätsprofile an. Jedes Profil ermöglicht die Wahl von bestimmten Schwerpunktfächern. Im Verlauf der Ausbildung wählen die Schülerinnen und Schüler zudem ein Ergänzungsfach.
Die erste Möglichkeit, ins Gymnasium zu wechseln. Das Langzeitgymnasium richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die bereit sind, ein anspruchsvolleres Lernpensum zu bewältigen. Ob das Kind schon nach der 6. Klasse bereit dafür ist, ist sehr individuell.
Der Wechsel an ein Kurzgymnasium kann nach der 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule erfolgen. Die Prüfungsinhalte für alle Kandidatinnen und Kandidaten, unabhängig davon, ob sie sich in der 2. Sekundarstufe oder der 3. Sekundarstufe befinden, sind identisch.
Für weitere Informationen zum Übertritt an ein öffentliches Gymnasium im Kanton Zürich:
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Progymi-Kurs Mai bis Juli 2025 Gymi-Kurs ab August 2025